06. Juli 2011
Geschwindigkeitsmessgeräte in der Nähe von Leonberg am Rand einer Autobahnbaustelle. Verkehrssünder müssen künftig auch im EU-Ausland auf der Hut sein.
Geschwindigkeitsmessgeräte in der Nähe von Leonberg am Rand einer Autobahnbaustelle. Verkehrssünder müssen künftig auch im EU-Ausland auf der Hut sein.

Raser müssen EU-weit mit Strafzetteln rechnen

Straßburg/Brüssel (dpa) - Deutsche Raser oder Gurtmuffel, die im Ausland geblitzt wurden, müssen künftig mit einem Knöllchen im Briefkasten rechnen. Das Europaparlament stimmte am Mittwoch in Straßburg für die Versendung von Strafzetteln über die Grenzen hinweg.

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Raser und Verkehrsrowdys können demnächst über einen EU-weiten zentralen Datenaustausch ausfindig gemacht werden. Geahndet werden sollen etwa zu schnelles Fahren, Alkohol, Drogen, das Telefonieren mit dem Handy am Steuer und das Überfahren roter Ampeln. Die Richtlinie soll spätestens 2013 in Kraft treten. Ob die Verkehrssünder tatsächlich zur Kasse gebeten werden, ist aber offen. Irland, Großbritannien und Dänemark machen nicht mit. Zudem haben die EU-Regierungen Mahnverfahren für säumige Zahler weitgehend gestrichen. Bei dem neuen Gesetz geht es nur um Geldbußen, nicht aber um Strafpunkte wie in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Solche Punkte gelten immer nur national.

Die Höhe der anvisierten Strafen entspricht den Vorschriften des Landes, in dem die Verkehrsverstöße begangen wurden. Für deutsche Autofahrer könnte das teuer werden, denn im Ausland sind die Strafen oft deutlich höher als hierzulande. Um Datenschutzbestimmungen einzuhalten, sollen alle übermittelten persönlichen Daten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden.

«Freifahrt für Raser», nannte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Michael Cramer, die neue Bestimmung. «Von den vollmundigen Ankündigungen bleibt in der Realität nicht mehr als ein bloßer Informationsaustausch übrig. Anstatt Strafzettel über Grenzen hinweg zu vollstrecken, soll lediglich die Identität des Halters übermittelt werden.»

Kritik kommt auch von der SPD im Europaparlament und dem ADAC. So läuft die Regelung nach Einschätzung des Autoclubs bei Trunkenheit am Steuer ins Leere, weil die Polizei alkoholisierte Fahrer direkt fassen muss, um Beweise zu erheben. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas begrüßte die Regelung hingegen als «wirkungsvolle Abschreckung». Ausländer verstießen dreimal so oft gegen Verkehrsregeln wie inländische Autofahrer.

Schon heute werden innerhalb der EU Strafbescheide bei Verkehrsdelikten verschickt, die mehr als 70 Euro Strafe kosten. Doch Verkehrssünder können die Knöllchen vorerst beruhigt in den Papierkorb werfen. Mahnungen gibt es in der Praxis kaum, da die nationalen Polizeibehörden nicht ausreichend zusammenarbeiten. Daran dürfte sich auch jetzt zunächst kaum etwas ändern.

Grundlage der Zusammenarbeit ist der Prümer Vertrag über die Zusammenarbeit der Polizei, der von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und Österreich 2005 beschlossen wurde. Danach können auch Fingerabdrücke und Daten aus Kraftfahrzeug-Registern ausgetauscht werden.

06.07.2011

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